Bezüglich des kommunalen Teils des Projektes hatte die erschliessungspflichtige Gemeinde in Betracht zu ziehen, dass der Landsgemeindeplatz und die Schäflistrasse (als dem Gemeingebrauch gewidmete öffentliche Fahrstrasse im privaten Eigentum) bislang und weiterhin im Wesentlichen der Erschliessung der den Platz und diese Strasse umgebenden Kernzone von Trogen dient (vgl. Zonenplan vom 14.2.1995). Nebst dem für den Fahrzeugverkehr seit jeher und weiterhin öffentlich zugänglichen Platz, war für die im privaten Eigentum liegende Schäflistrasse kraft der Rechtsverschreibung von 1946 in Betracht zu ziehen, dass diese demnach seither und