Frist liessen die Beschwerdeführer monieren, dass nach wie vor interne Mitberichte fehlen würden oder dass diese allenfalls gar nie erstellt worden seien. In der Folge hat die Gerichtsleitung bei Gemeinde und Kanton von Amtes wegen die mit Schreiben vom 8. Juli 2016 erwähnten zusätzlichen Vorakten und Reglemente eingeholt und den Beschwerdeführern zur Einsicht und Stellungnahme überlassen. Mit diesem Schreiben wurde den Beschwerdeführern angezeigt, dass die Gerichtsleitung nun davon ausgehe, die Vorakten lägen nun vollständig vor und es sei ihnen damit nun vollständig Akteneinsicht gewährt worden.