Soweit die Beschwerde sich sinngemäss (auch) gegen diesen Kreditbeschluss richtet, ist festzustellen, dass gegen das im Gemeindeorgan TIP im Mai 2011 publizierte Abstimmungsergebnis den Beschwerdeführern als Stimmberechtigte die dafür vorgesehene Stimmrechtsbeschwerde offen gestanden hat, zumal zum damaligen Zeitpunkt noch beide Beschwerdeführenden in Trogen Wohnsitz hatten. Beide haben offenkundig auf eine fristgerechte Anfechtung dieser Gemeindeabstimmung verzichtet, denn die mit der Publikation des Kreditbeschlusses ausgelöste Frist zur Stimmrechtsbeschwerde ist nach den Akten längst unbenutzt abgelaufen.