Dass seitens des Gemeinderates Trogen die Zustimmung zum modifizierten, neu aufgelegten Projekt betreffend Neugestaltung des Landsgemeindeplatzes und der öffentlichen Strasse im privaten Eigentum (Schäflistrasse) als Teil des (mit dem Kantonsstrassenprojekt) koordinierten Gesamtprojektes vorliegt, ergibt sich aus dem Beschluss des Gemeinderates Trogen vom 4. Februar 2014. Dass für den kommunalen Teil des Gesamtprojektes auch der vorbehaltene Kreditbeschluss der dafür zuständigen Gemeindebürgerschaft von Trogen vorliegt, ist ebenfalls aktenkundig und unbestritten (vgl. Beilage 11 der Beschwerdeführer zur Gemeindeabstimmung vom 3. April 2011).