Die Beschwerdeführer gehen beim strittigen Strassenprojekt offenkundig von einer zu engen Zweckbindung aus. Dass seitens des Gemeinderates Trogen die Zustimmung zum modifizierten, neu aufgelegten Projekt betreffend Neugestaltung des Landsgemeindeplatzes und der öffentlichen Strasse im privaten Eigentum (Schäflistrasse) als Teil des (mit dem Kantonsstrassenprojekt) koordinierten Gesamtprojektes vorliegt, ergibt sich aus dem Beschluss des Gemeinderates Trogen vom 4. Februar 2014.