Zudem sei das Verkehrsaufkommen in den letzten Jahren stark gestiegen; die im Gutachten W___ enthaltene Zählung von Anfang 2014 sei deshalb überholt und es sei unverständlich, dass nun insbesondere der Kantonsstrassenbereich noch mit zusätzlich lärmverstärkender Pflästerung versehen werden soll und dieser erst noch dem Schwerverkehr offengehalten werde. Dass die Fahrzeuge immer leiser würden, treffe insbesondere für das Abrollgeräusch nicht zu und dieses werde durch die Pflästerung nun noch verstärkt.