Seite 6 massgebend, jedenfalls fehle es an einer zustimmenden Beurteilung seitens der dazu zuständigen kantonalen Denkmalpflege oder der Eidg. Natur- und Heimatschutzkommission. Es erstaune, dass man zwar auf das national geschützte Ortsbild und den Eintrag im ISOS-Inventar verweise, aber meine, ohne Gutachten der entsprechenden Fachbehörde auskommen zu können. Offensichtlich sei das Interesse am Ortsbildschutz nie derart gross gewesen, dass die Frage der Pflästerung durch die Ziele des ISOS-Inventars gestützt werde.