Nachdem historisch über Jahrhunderte keine Pflästerung, sondern eine Bekiesung des Platzes bestanden habe, sei die Pflästerung auch nicht damit zu begründen. Bezeichnenderweise finde sich in den Akten kein die Pflästerung bejahender Bericht eines anerkannten Sachverständigen, bzw. gegebenenfalls sei ihnen ein solcher Bericht nicht bekannt gemacht worden. Daher sei anzunehmen, das in Städten modern gewordene Pflästern von Fussgängerzonen werde hier auf einem eben gerade nicht autofreien Platz nachgeahmt. Dass der Vertreter des Planungsamtes dies begrüsst habe, sei nicht allein