für Zubringer gelte dort ein Tempolimit von 20 km/h und es fänden sich dort keine Parkplätze. Auch der Hinweis auf die Zustimmung in der Volksabstimmung vom 3. April 2011 sei unbehelflich, denn der Kantonsanteil sei weder hinsichtlich des Projektes noch der Finanzierung Gegenstand dieser Abstimmung gewesen. Der Anteil des Schwerverkehrs sei gering, weshalb die Pflästerung der Kreuzung auch nicht damit begründet werden könne. Nachdem historisch über Jahrhunderte keine Pflästerung, sondern eine Bekiesung des Platzes bestanden habe, sei die Pflästerung auch nicht damit zu begründen.