Durch die Pflästerung werde die bisherige Wohnnutzung noch unattraktiver und die Zweckentfremdung des Landsgemeindeplatzes als Parkplatz werde gefördert, anstatt dass das dem Stimmvolk vor 30 Jahren gegebene Verspechen, den Platz autofrei zu halten, eingelöst werde. Die angebliche Aufwertung des Landsgemeindeplatzes beschränkte sich durch die um sich greifende Pflastersteinkultur auf das rein ästhetische; daran bestehe kein überwiegendes Interesse. Daran ändere auch der Verweis auf die ähnliche Gestaltung des Klosterplatzes in St. Gallen nichts, denn dieser sei eine autofreie Zone; für Zubringer gelte dort ein Tempolimit von 20 km/h und es fänden sich dort keine Parkplätze.