In diesem Zusammenhang wird auch auf die Verfügung der Denkmalpflege verwiesen (vom 16.3.2015), mit der auf das Beitragsgesuch vom 4. März 2013 hin ein Bundesbeitrag an die Pflästerung von maximal Fr. 98'023.-- bewilligt wurde. Der Regierungsrat kommt in der Folge zum Schluss, dass der Souverän von Trogen und er in seiner Genehmigung eine Güterabwägung zwischen der Pflästerung der Kantonsstrasse, des Landsgemeindeplatzes und der Seitenarme in Würdigung des national geschützten Ortsbildes von Trogen einerseits und der Lärmentwicklung anderseits vorgenommen habe. Grundlage dafür sei das Gesamtprojekt Q___.