Unabhängig von der Materialwahl auf der Kantonsstrasse stehe derzeit im Dorfkern von Trogen als Alternative zum Lärmschutz nur die Erleichterung durch Schallschutz im Sinne von Art. 10 LSV zur Disposition. Die Liegenschaft der Einsprecher sei der Lärmempfindlichkeitsstufe III zugeordnet und deshalb betrage der Immissionsgrenzwert für Strassenverkehrslärm 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht. Dem Lärmbericht vom 1. Mai 2014 könne entnommen werden, dass diese Immissionsgrenzwerte auf Parzelle 003 zu keiner Zeit überschritten seien; weder mit dem asphaltiertem Belag noch mit der Pflästerung komme man in die Nähe dieser Grenzwerte.