Für leisere Pneus fehle zur Anordnung eine gesetzliche Grundlage. Die Temporeduktion auf 30 km/h sei bereits angeordnet worden und für eine weitergehend (als bloss auf der Schäflistrasse) geltende Anordnung von Tempo 20 km/h seien die Voraussetzungen als Begegnungszone auf den Kantonsstrassen nicht gegeben. Unabhängig von der Materialwahl auf der Kantonsstrasse stehe derzeit im Dorfkern von Trogen als Alternative zum Lärmschutz nur die Erleichterung durch Schallschutz im Sinne von Art. 10 LSV zur Disposition.