In allen übrigen Punkten und damit namentlich hinsichtlich der vorab aus Lärmschutzgründen von den Einsprechern gerügten Pflästerung wies der Regierungsrat die Einsprache ab. Soweit das Fehlen einer enteignungsrechtlichen Grundlage für das Vorhaben auf Parzelle 003 gerügt wurde, hielt der Regierungsrat fest, dass im modifizierten, neu aufgelegten Projekt auf die Anpassung des Vorplatzes (zum Landsgemeindeplatz hin) verzichtet werde, und dass andere private dingliche Rechte, die durch das Projekt berührt seien, von den Einsprechern nicht angemeldet worden seien. Hinsichtlich der Rechtmässigkeit der