Die vorgenannten beiden Einsprecher liessen auf die Durchführung einer Einspracheverhandlung verzichten. Im Verlauf des stattdessen durchgeführten Schriftenwechsels ging via die kantonale Denkmalpflege die Verfügung vom 15. März 2015 der Kommission für Denkmalpflege ein, mit der diese auf das Beitragsgesuch vom 4. März 2013 hin insbesondere für die anstelle des Kies- bzw. Hartbelages geplante Pflästerung einen Bundesbeitrag von maximal Fr. 98'023.-- bewilligte. Dieser Materialwechsel wurde im gutgeheissenen Beitragsgesuch (S. 10) unter Hinweis auf den Bericht der in einem Wettbewerb siegreichen Architekten Q___ im Wesentlichen wie folgt begründet: