Die beiden Projekte sahen vor, den Landsgemeindeplatz und die auf die Kreuzung hinführenden fünf Strassen je mit einer Natursteinpflästerung analog dem Klosterviertel in St. Gallen zu versehen. Nachdem gegen die je separat aufgelegten Projekte des Kantons und der Gemeinde Trogen Einsprachen und Rechtsmittel erhoben wurden, entschlossen sich Gemeinde und Kanton ihre Projekte in Anwendung von Art. 42 StrG zu vereinigen und unter der Federführung des Kantons neu aufzulegen (vgl. RRB vom 24. Juni 2014, Nr. 2014-309;