a) der Beschwerdeführer: 1. Der Beschluss des Regierungsrates RRB-2015-223 vom 12. Mai 2015 sei aufzuheben, die Einsprache der Beschwerdeführer vom 12. September 2014 sei zu schützen und das Projekt Nr. 15, 29 und 47 (Teilprojekt Speicherstrasse bis und mit Landsgemeindeplatz Trogen sowie Neugestaltung Landsgemeindeplatz, Trogen) sei zur Neubearbeitung und Neuauflage unter Verzicht auf die Pflästerung der Kantonsstrasse und des Landsgemeindeplatzes zurückzuweisen; 2. alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen. Sachverhalt