Seite 2 Nebi und C___ Rekurs beim Departement Sicherheit und Justiz (fortan DSJ) erheben mit dem Antrag, es sei das Gesuch um Familiennachzug gutzuheissen. Zur Begründung wurde im Wesentlichen geltend gemacht, dass A___ noch nie von der Sozialhilfe abhängig gewesen sei und dass mit der Nebenbeschäftigung, welche nach erfolgtem Nachzug dann seine Ehefrau übernehmen werde, auch künftig genügend Einkünfte vorhanden sein werden.