A. A___ (geb. 1981) war am 14. Juli 2003 als Asylsuchender in die Schweiz eingereist, wo er nach seiner Heirat mit D___ 2006 eine Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des Familiennachzuges erhielt. Diese Ehe wurde am XX.XX.2012 geschieden, wobei sein Kind E___, geb. am XX.XX.2010, unter gemeinsame elterliche Sorge gestellt wurde; E___ wohnt bei der Kindsmutter und der Kinderunterhalt wurde auf Fr. 1'250.-- festgesetzt. Am XX.XX.2013 heiratet A___ C___, ebenfalls türkische Staatsangehörige (geb. XX.XX.1989). Am 4. September 2014 ersuchte A___ um Erteilung einer Bewilligung zum Nachzug seiner zweiten Ehefrau nach.