3. Sind die von der Beschwerdeführerin geltend gemachten materiellen Voraussetzungen für die beantragte Spezialerbenvertretung zur Verschreibung der Liegenschaft und zur Auflösung des Bankkontos nicht gegeben, kann offen bleiben, ob ein neutraler Dritter (Eventualantrag der Beschwerdegegnerin) oder die Beschwerdeführerin Ihrem (modifizierten)