Nach den im Recht liegenden Schreiben des Kreisgerichts liess dieses in einer internen Steigerung die beiden Erbinnen sich im Januar 2011 um die Zuteilung der Liegenschaft in Spanien bewerben. Den Zuschlag erhielt A___, welche nach schweizerischem Recht demnach berechtigt und verpflichtet würde, die Liegenschaft zum Anrechnungswert von Fr. 25'600.-- und zu den vom Kreisgericht im Voraus festgelegten Steigerungsbedingungen zu übernehmen (Schreiben Kreisgericht Rheintal vom 28.2. bzw.