2.1 Der in der Replik modifizierten Ziff. 1 des Rechtsbegehrens kann entnommen werden, dass vorliegend lediglich, aber immerhin eine spezifisch auf die Verschreibung der Liegenschaft (inkl. Auflösung des CAM-Kontos) in Spanien zugeschnittene Erbenvertretung beantragt ist. In der Beschwerde liess die Beschwerdeführerin denn auch ausdrücklich geltend machen, es gehe hier nicht um ein Verwalten, sondern es gehe um die Überschreibung der Liegenschaft in Denia, wozu nach spanischem Recht einige Vorarbeiten und Vorkenntnisse notwendig seien (S. 7, Ziff.