Soweit sie den Beizug sämtlicher Akten aus den beim Kreisgericht Rheintal hängigen Verfahren beantragen liess, liess sie diesen Antrag am 10. Dezember 2015 wieder zurückziehen. Mit Schreiben vom 11. Dezember 2015 erhielten die übrigen Beteiligten Kenntnis von dieser Eingabe, verzichteten aber stillschweigend auf eine Stellungnahme dazu.