Diese habe die Liegenschaft schon vor Jahren erworben und führe sich denn auch als Eigentümerin auf. Sie verweist aber auch auf die Schreiben des Kreisgerichts Rheintal vom 28.2. und 18.3.2013 und äussert sich dahingehend, ihrer Auffassung nach könne das Erbteilungsverfahren auch durchaus ohne Übertragung der Liegenschaft in Denia beendet werden; davon scheine auch das Kreisgericht Rheintal im Schreiben vom 18.3.2013 auszugehen. Auf die weiteren Vorbringen wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingetreten.