Über das Bankguthaben in Spanien sei im Rahmen der Erbteilung durch das Kreisgericht Rheintal zu befinden. Eine Entschädigung habe ihre Schwester weder für die Reise noch sonst zugute, denn nach den Steigerungsbedingungen gingen diese - als "eigene Kosten" - zu Lasten je der beiden Erbinnen. Zudem kämen sämtliche Verwaltungshandlungen und Verbesserungen an der Liegenschaft nur ihrer Schwester zugute. Diese habe die Liegenschaft schon vor Jahren erworben und führe sich denn auch als Eigentümerin auf.