Sie sei bereit, die Reise nach Spanien anzutreten, da derzeit ihr Gesundheitszustand dies erlaube. Lieber noch als ihrer Schwester sei sie bereit einem neutralen Bevollmächtigten in Spanien eine Vollmacht zur Grundstücksübertragung zu erteilen. Sie sei aber nicht bereit, ihrer Schwester eine Generalvollmacht einzuräumen, da eine solche dazu nicht nötig sei. Ihre Schwester habe bis heute keinen Nachweis erbracht, dass (und gegebenenfalls in welchem Betrag) für die Grundstücksübertragung Geld vom Bankkonto abgehoben werden müsse. Über das Bankguthaben in Spanien sei im Rahmen der Erbteilung durch das Kreisgericht Rheintal zu befinden.