denn damit würden die bestehenden Schwierigkeiten nicht umgangen oder gelöst, sondern noch ausgeweitet. Ferner hält der Gemeinderat aus in seinem Beschluss vom 3. Mai 2012 (betr. Schlussbericht und Verzicht auf Einsetzung einer neuen Erbenvertretung) - in Übereinstimmung mit dem Regierungsrat - dargelegten Gründen dafür, dass auf die Einsetzung einer Drittperson als Erbenvertreter zu verzichten sei. Auf seine weiteren Vorbringen wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingetreten. Die Beschwerdegegnerin verzichtete innert erstreckter Frist stillschweigend auf eine Vernehmlassung.