Bei einer völligen Entwehrung der Liegenschaft in Denia werde sich durchaus die Frage der Verantwortlichkeit der Behörden stellen. Deshalb sei unverzüglich die Erbenvertretung mit einem klaren Mandat und einer klaren Kostenstruktur sowie entsprechenden Überwachung einzusetzen. Im weiteren gehe es nicht um die Ernennung eines Vertreters für die gesamte Er- Seite 8 bengemeinschaft überhaupt, sondern um die Regelung eines Teilaspektes, welcher notwendigerweise im Interesse des Gesamtnachlasses nun unverzüglich anzugehen sei.