Angesichts der Gefährdung durch Einbrecher und dem damit einhergehenden Wertzerfall der Liegenschaft habe der Erbenvertreter das Notwendige vorzukehren. Dabei gehe es nicht um ein Verwalten, sondern es gehe um die Überschreibung der Liegenschaft in Denia, wozu nach spanischem Recht einige Vorarbeiten und Vorkenntnisse notwendig seien. Zwar sei sachlich richtig, dass es sich bei den jetzt anfallenden Kosten um solche handle, welcher der Erbengemeinschaft anzulasten seien. Der Gemeinderat sei der Kostenfrage ausgewichen, wenn er meine, die Reisekosten und auch allfällige in Spanien offene Rechnungen seien durch die Beschwerdeführerin vorzustrecken. Dazu sei diese nicht in der Lage.