Seite 5 beantragte, wies der Direktor des Departements Inneres und Kultur (DIK) diese Begehren mit Verfügung vom 11. Dezember 2014 ab. Als in der Folge der regierungsrätliche Beschluss vom 28. April 2015 über die beiden Rekurse erging, schrieb das Obergericht mit Entscheid vom 5. Mai 2015 die bei ihm gegen diesen Zwischenentscheid des DIK anhängig gemachte Beschwerde von A___ als gegenstandslos ab.