als Erbenvertreterin ein, jedoch ausschliesslich für die Eigentumsübertragung der Liegenschaft in Denia, Spanien, den dafür erforderlichen Handlungen sowie zur Auflösung auch des mit der Liegenschaft verbundenen CAM-Kontos. Weiter verfügte der Gemeinderat, dass die Erbenvertreterin alle entstehenden Kosten (Reisekosten, Verpflegung, Kosten für die Eigentumsübertragung der Liegenschaft, Konto-Auflösung) detailliert auszuweisen habe und diese der Erbteilung anzurechnen seien (sinngemäss wurde damit aber die mit der Honorarvereinbarung beantragte Ausrichtung eines Stundenhonorars von Fr. 100.-- abgelehnt).