Mit Beschluss vom 27. August 2014 setzte der Gemeinderat C___ A___ als Erbenvertreterin ein, jedoch ausschliesslich für die Eigentumsübertragung der Liegenschaft in Denia, Spanien, den dafür erforderlichen Handlungen sowie zur Auflösung auch des mit der Liegenschaft verbundenen CAM-Kontos.