Seite 4 bzw. Sabadelbank in Spanien liegen oder welche durch Verrechnung mit der Miete, welche A___ für die Liegenschaft in Caslano erbringt, anfallen. Durch diese flüssigen Mittel nicht gedeckte Positionen seien gemäss Vereinbarung vom Nachlass geschuldet und gemäss Art. 610 Abs. 3 ZGB vor der effektiven Teilung/Auszahlung zuzüglich 5% Verzugszins an A___ zu bezahlen. In ihrer vom Gemeinderat bei der Miterbin D___ eingeholten Stellungnahme beantragte diese Abweisung dieses Gesuches.