Die Erbenvertreterin verpflichte sich, diesen Auftrag gemäss Steigerungsergebnis vom 16. Januar 2012 und auf der Basis des Arbeitskataloges vom 2. Juli 2014 (B) und gemäss Honorarvereinbarung (C) auszuführen. Der Arbeitskatalog (B) enthält eine detaillierte Aufstellung der in Spanien zu erledigenden Arbeiten und mit der Honorarvereinbarung (C) wird u.a. beantragt, dass A___ durch die Erbengemeinschaft zu einem Ansatz von Fr. 100 pro Stunde zu entschädigen sei. Die Honorarvereinbarung soll zwischen A___ und dem Gemeinderat C___ vereinbart werden; demnach soll A___ die Abrechnungen zuhanden der Gemeinde C___ erstellen.