In Beilage A beantragt sie im Wesentlichen, dass die Erbenvertretung ermächtigt sein soll, sämtliche Aufgaben und Formalitäten beim örtlichen Notariat, bei der Bank CAM und bei sämtlichen Behörden in Spanien wahrzunehmen, welche die Liegenschaft in Denia betreffen und zwecks Unterhalt oder zur Verschreibung dieser Liegenschaft nötig seien. Die Erbenvertreterin verpflichte sich, diesen Auftrag gemäss Steigerungsergebnis vom 16. Januar 2012 und auf der Basis des Arbeitskataloges vom 2. Juli 2014 (B) und gemäss Honorarvereinbarung (C) auszuführen.