A___ stellte dem Kreisgericht einen Forderungskatalog zu, in welchem sie verlangte, dass diese ihre Forderungen vor einer allfälligen Eigentumsübertragung zu erfüllen seien. Weil das Kreisgericht in den Steigerungsbedingungen jedoch davon ausgegangen war, über diese Forderungen werde dann erst im Erbteilungsurteil entschieden, kam das Kreisgericht in seinem Schreiben zu folgendem Schluss (S. 3 unten): Soweit sich die Erbinnen nicht auf eine den Steigerungsbedingungen entsprechende Vereinbarung einigen, könne die entsprechende Eigentumsübertragung der Liegenschaft in Denia nur vom Gesamtgericht