Während D___ mit Schreiben ihres Rechtsvertreters vom 26. April 2012 ihr Einverständnis mit dieser Vereinbarung erklären liess, teile A___ mit Schreiben vom 28. April 2012 dem Kreisgericht mit, dass sie mit der Abänderung (bzw. Anpassung) an die Steigerungsbedingungen der seinerzeit noch vom Erbenvertreter H___ entworfenen Vereinbarung durch das Kreisgericht nicht einverstanden sei. A___ stellte dem Kreisgericht einen Forderungskatalog zu, in welchem sie verlangte, dass diese ihre Forderungen vor einer allfälligen Eigentumsübertragung zu erfüllen seien.