Am 3. Mai 2013 genehmigte der Gemeinderat C___ den Schlussbericht dieses Erbenvertreters, und beschloss, auf die Einsetzung eines neuen Erbenvertreters zu verzichten. Ein gegen diesen Beschluss von D___ erhobenen Rekurs wies der Regierungsrat mit Beschluss vom 11. Februar 2014 ab; dieser Rekursentscheid erwuchs unangefochten in Rechtskraft. Bereits am 19. Oktober 2012 war A___ an den Gemeinderat gelangt und ersuchte um Erteilung diverser Verwaltungsaufträge an sie persönlich, da Verwaltungshandlungen für den Nachlass zu erledigen seien;