Auf Antrag der Erbinnen setzte der Gemeinderat im Einverständnis beider Erbinnen mit Verfügung vom 22. März 2007 die G___ AG (später umfirmiert in G___ Treuhand AG) als Erbenvertreter ein, wobei jeweils H___ als solcher tätig wurde. Am 25. November 2011 legte auch dieser Erbenvertreter das Mandat mit sofortiger Wirkung ab, nachdem die Miterbin D___ zuvor noch erfolglos um dessen Absetzung ersucht hatte. Am 3. Mai 2013 genehmigte der Gemeinderat C___ den Schlussbericht dieses Erbenvertreters, und beschloss, auf die Einsetzung eines neuen Erbenvertreters zu verzichten.