d) der Beschwerdegegnerin (gemäss Duplik): 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Es sei gegebenenfalls eine neutrale Person als Erbenvertreterin einzusetzen. 3. Für den Fall, dass A___ als Erbenvertreterin bestätigt wird, sei zu verfügen, dass sie keinen Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen (Reisekosten, Verpflegung, etc.) habe. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten von A___. Sachverhalt