602 Abs. 3 ZGB) mit dem Auftrag und der Vollmacht zu ernennen, gemäss Gesuch vom 28. Juli 2014 die notwendigen Arbeiten gemäss den Beilagen A bis C auszuführen, und die Erbschaftsannahme/Verschreibung der Liegenschaft Palabot 2, Denia, Spanien (Buch 409, Folio Nr. 138, Finca 26156) inkl. Auflösung CAM-Konto (heute: Sabadellsol Bank Spanien) vorzunehmen.] b) der Vorinstanz: Die Beschwerde von A___ gegen den Rekursentscheid des Regierungsrates vom 28. April 2015 in Sachen Erbenvertretung sei vollumfänglich abzuweisen. c) des Gemeinderates: Die Beschwerde sei abzuweisen.