6. Zustellung an den Beschwerdeführer, die Vorinstanz, den Gemeinderat Trogen sowie an die drei Beigeladenen. Im Namen der 4. Abteilung des Obergerichts Der Obergerichtsvizepräsident: Der Gerichtsschreiber: lic. iur. Walter Kobler lic. iur. Toni Bienz versandt am: 11.02.16 Seite 13