1. In Gutheissung der Beschwerde von Tim Walker werden Ziff. 1 des Entscheides des Regierungsrates (vom 31. März 2015) und das für die Gemeinde Trogen amtlich festgestellte Ergebnis der Wahl in den Kantonsrat (vom 12. April 2015) aufgehoben. Die Gemeinde Trogen wird angewiesen, die Wahl der zwei Kantonsräte ausschliesslich unter Verwendung des amtlichen, nicht ausgefüllten Wahlzettels sowie der Wahlzettel der Parteien oder nicht-behördlichen Organisationen neu anzusetzen. Im Übrigen wird auf die Beschwerde nicht eingetreten. 2. Auf die Erhebung einer Entscheidgebühr wird verzichtet.