Der beigeladene Kandidat René Langenegger, welcher als Wiederkandidierender auf dem vorgedruckten Wahlzettel der Gemeinde figurierte, hielt der Beschwerde im Wesentlichen entgegen, dass auch anderswo von den Gemeinden solche vorgedruckten Stimmzettel versandt worden seien, und dies teils sogar mit ausdrücklicher Billigung seitens des Rechtsdienstes der Kantonskanzlei. Der Vorwurf, dass mit den vorgedruckten Wahlzettel der Gemeinde Trogen eine erhebliche Bevorteilung der bisherigen Kandidaten bestanden habe, spreche dem Stimmbürger die Fähigkeit ab, sich selbstständig für Kandidaten zu entscheiden.