Es sei unbestritten, dass mehr nichtamtliche Wahlzettel der SP als vorgedruckte der Gemeinde eingegangen seien. Der Gemeinderat betrachtet den Prozentsatz von 8.6% "als nicht ausschlaggebend." Die mit den Namen der Wiederkandidierenden vorgedruckten Wahlzettel der Gemeinde hätten nach deren Auffassung das Wahlergebnis nicht "erheblich" beeinflusst. Bei den 339 verändert eingelegten Wahlzettel habe das Wahlbüro nicht nach Art der Wahlzettel ausgezählt. Eine solche Auszählung könne auf Verlangen noch nachgeholt werden. Der Gemeinderat beantragt Abweisung der Stimmrechtsbeschwerde.