die Bisherigen durch Neue ersetzten wollen. Es handle sich hier um die bloss alle 4 Jahre stattfindende Wahl in den Kantonsrat und nicht etwa um eine Ergänzungswahl. Diese diene der Prävention gegen Sesselkleberei und als Chance für eine Neuorientierung. Die Spiesse der Neukandidierenden und der Wiederkandidierenden müssten deshalb genau gleich lang sein. Auch Neukandidierende hätten deshalb Anspruch darauf, auf dem von der Gemeinde finanzierten vorgedruckten Wahlzettel gratis erwähnt zu werden. Die Neukandidierenden seien stattdessen in Verletzung von Art. 8 BV übergangen und nicht zur Aufnahme auf den "Gemeindewahlzettel" angefragt worden. Daher sehe Art.