Eine separate Erwägung betraf Mängel, welche die vorgedruckten Wahlzettel für die gleichzeitig stattfindende Wahl in den Gemeinderat, in die GPK und in die Schulkommission betrafen. Der Regierungsrat kam im Rahmen einer Gesamtwürdigung zum Schluss, dass der aufmerksame Stimmberechtigte trotz der festgestellten Mängel mit dem erhaltenen Wahlmaterial in der Lage sei, eine korrekte Stimmabgabe vorzunehmen. Obwohl die vorgedruckten Wahlzettel der Gemeinde nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprächen, seien sie für die Ermittlung der Wahlergebnisse mitzuzählen.