seit Dezember 2009 nur noch administrativ tätig. Unter diesen Umständen besteht im heutigen Zeitpunkt ein besonders gewichtiges öffentliches Interesse daran, dass der Beschwerdeführer mangels hinreichender Ausbildung und nun auch mangels operativer Praxis von zahnärztlichen Arbeiten am Patienten ausgeschlossen bleibt. Dass der