4.3 Das Fehlverhalten der Prüfungskommission im Verlauf des Jahres 2008 ist somit einzig, aber immerhin kausal dafür, dass der Beschwerdeführer sich einerseits noch auf die Wiederholung der Prüfung in Pharmakologie und nach deren Bestehen auch noch auf den ersten Teil der mündlichen Schlussprüfung vorbereitet hat, die er dann zwar absolviert, aber aus eigenem Verschulden nicht bestanden hat.