Rechtslage den Titel als kantonal approbierter Zahnarzt nicht mehr erwerben könne und deshalb zu den restlichen Prüfungen nicht mehr zugelassen werde; stattdessen wurde ihm für die beiden 2008 noch abgelegten Prüfungen die Rückerstattung der Prüfungsgebühren im Betrag von Fr. 2'250.-- in Aussicht gestellt. Ob es sich bei diesem Schreiben um eine Verfügung handelt, blieb auch im dazu durchgeführten Schriftenwechsel umstritten, kann